Haben Sie regelmäßige Ausgaben für Medikamente? – Wenn Sie ein festes planbares Einkommen wie etwa eine Rente beziehen, dann können Sie sich unter Umständen von der Zuzahlung in der Apotheke befreien lassen. Ausschlaggebend ist Ihre einkommensabhängige persönliche Belastungsgrenze, die sie auf dem Apothekenportal Aponet berechnen lassen können.

Wie funktioniert die Befreiung von der Zuzahlung in der Apotheke ?

Die Regelung ist einfach: Sobald die Zuzahlungen – etwa für Arzneimittel oder andere Leistungen – eine bestimmte Grenze erreichen, können Versicherte eine Befreiung beantragen. Diese Grenze liegt bei 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens, für chronisch Kranke sogar nur bei 1 Prozent. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind ohnehin von Zuzahlungen befreit. Nach Vorauszahlung der erwarteten Summe bis zur Belastungsgrenze stellt die Krankenkasse eine Befreiungsbescheinigung aus. Damit entfallen weitere Kosten – ein echter finanzieller Vorteil für alle, die regelmäßig zuzahlungspflichtige Medikamente aus der Apotheke benötigen.

Die gesetzliche Zuzahlung für rezeptpflichtige Medikamente beträgt normalerweise 10 Prozent des Preises, mindestens jedoch 5 Euro und maximal 10 Euro pro Rezept. Diese Beträge sammeln die Apotheken ein und leiten sie an die Krankenkassen weiter. Die Summen sind nicht zu unterschätzen: 2023 zahlten gesetzlich Versicherte allein für Medikamente über 2,4 Milliarden Euro zu – ein Beitrag, der die Krankenkassen spürbar entlastet.

Wer profitiert von der Zuzahlungsbefreiung?

Die Zahlen sprechen für sich: Von rund 74 Millionen gesetzlich Versicherten konnten 2023 etwa 5,1 Millionen Menschen – das entspricht 6,9 Prozent – eine ganzjährige Befreiung von Zuzahlungen erreichen. Besonders chronisch Kranke machen den Großteil aus: 4,9 Millionen von ihnen entgingen den zusätzlichen Kosten, während nur 0,2 Millionen der übrigen Versicherten diese Möglichkeit nutzten (Stand 2022). Gerade für Menschen mit chronischen Erkrankungen, die regelmäßig Medikamente benötigen, ist die Zuzahlungsbefreiung ein wichtiger Schritt, um finanziellen Druck zu reduzieren.

Befreiung der Zuzahlung in der Apotheke jetzt noch für 2025 beantragen

Auch im Laufe des Jahres kann sich ein regelmäßiger Medikamentenbedarf ergeben. Wenn schon länger oder jetzt vermehrt Zuzahlungen in der Apotheke leisten müssen, können Sie jederzeit ihre Belastungsgrenze ermitteln und den Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. So können Sie sicherstellen, dass die eine mögliche Befreiung der Zuzahlung in der Apotheke nicht versäumen in Anspruch zu nehmen. Ein kleiner Aufwand mit großer Wirkung – gerade in Zeiten, in denen jede finanzielle Entlastung zählt.

Übrigens: auch bei Bestellungen in Ihrer Online-Apotheke kann eine Zuzahlungsbefreiung natürlich in Anspruch genommen werden.